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21.08.2020

Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel: Rechtssichere Umsetzung mit Eticor!

Am 10.08.2020 wurde die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Ihr Ziel ist die infektionssichere Gestaltung Ihrer Betriebsstätten und der Schutz Ihrer Mitarbeitende.

Als Regelwerk konkretisiert sie die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und des allgemeinen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards. Bei Einhaltung der Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel dürfen Sie als Arbeitgeber davon ausgehen, rechtssicher zu handeln und den erhöhten Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitende in der Pandemie gerecht zu werden.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beinhaltet u.a. infektionsspezifische Anweisungen zur Konkretisierung von Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf Corona, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Ausgestaltung der Arbeitsplätze. Außerdem sieht sie erweiterte arbeitsmedizinische Maßnahmen während der Zeit der Pandemie vor und regelt den Umgang mit infizierten Beschäftigten.

Mit dem Eticor wird die Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel für Sie zum Spaziergang.

Wir übersetzen die Anforderungen für Sie in einfache Handlungsanweisungen, die Sie digital und rechtssicher in Ihrem Unternehmen delegieren und umsetzen können. Als Eticor-Kunde erhalten Sie die Aufgaben der neuen Arbeitsschutzregel mit der kommenden Aktualisierung.

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