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14.07.2021

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität in Kraft getreten

Das FISG trat zum 01. Juli 2021 in Kraft mit dem Ziel, zukünftigen Bilanzmanipulationen vorzubeugen und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt zu stärken.

Der Fall Wirecard hat den Anstoß für grundlegende Reformen mit sich gebracht. Das am 01.07.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) enthält weitreichende Änderungen und Verschärfungen im Bereich des Finanzmarktrechtes und Gesellschaftsrecht.

Insbesondere soll das System der Bilanzkontrolle gestärkt und die gesetzliche Abschlussprüfung weiter reguliert werden. Die korrekte Rechnungslegung in Unternehmen liegt auch im öffentlichen Interesse und muss aus diesem Grund sichergestellt werden. Das durch den Wirecard-Skandal erschütterte Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt soll durch diese Reformen wieder hergestellt werden und den Finanzmarkt stärker regulieren.

Was ist neu?

  • Durch das FISG werden unter anderem Änderungen in verschiedenen kapital- und finanzmarktrechtlichen Vorschriften vorgenommen und das Bilanzkontrollverfahren grundlegend modifiziert. Von den Neuerungen sind unter anderem betroffen das Börsengesetz, das Kreditwesengesetz, das Geldwäschegesetz, das Aktiengesetz, die Wirtschaftsprüferordnung und viele weitere.
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun mehr Kompetenzen und Durchgriffrecht gegenüber Unternehmen erhalten. Die BaFin ist nun auch für Anlass- und Verdachtsprüfungen unmittelbar zuständig und hat gegenüber Unternehmen erweiterte Auskunftsrechtsrechte.
  • Außerdem soll die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern gestärkt werden. Durch das FISG wurde eine verpflichtende Prüfrotation nach 10 Jahren eingeführt, die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung wurde erweitert und die zivilrechtliche Haftung von Abschlussprüfern verschärft.
  • Darüber hinaus behandelt das FISG eine Reform der Corporate Governance. Börsennotierte Unternehmen sind nun verpflichtet, ein internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem einzurichten. Dadurch sollen interne Kontrollen in Unternehmen ausgeweitet werden.

Sie haben Fragen zum neuen Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität? Kontaktieren Sie uns! Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

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