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29.03.2021

Geldwäschegesetz (GwG) im Eticor Compliance Management System® Teil 1

Erfahren Sie im ersten Teil unserer Blog-Reihe zum Thema Geldwäschegesetz (GwG) mehr zum Hintergrund des Gesetzes und den Begriffen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Begrifflichkeiten „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ beeinflussen nunmehr seit vielen Jahren das Alltagsgeschäft vieler Unternehmen in der Praxis. Aufgrund der globalen Vernetzung der deutschen Volkswirtschaft, besteht hierzulande ein immenses Risikopotenzial im Hinblick auf Geldwäscheaktivitäten sowie Tathandlungen der Terrorismusfinanzierung. Um diesen Kausalitäten bestmöglich entgegenzuwirken, gehört die zwingende Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben sowie die ergänzende Umsetzung interner Organisations- und Sorgfaltspflichten zu den Kernaufgaben verpflichteter Unternehmen.

Die immense Bedeutung der Einhaltung von geldwäscherechtlichen Vorgaben wird insbesondere bei der Betrachtung entsprechender Sanktionsmaßnahmen deutlich, da die Geldbußen – in Abhängigkeit der Vorsätzlichkeit und Schwere einer Ordnungswidrigkeit – von 150.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro oder 10% des Gesamtumsatzes reichen können.

Hintergrundinformationen – Geldwäschegesetz (GwG)

Das nationale Geldwäscherecht in Form des Geldwäschegesetzes (GwG) basiert auf der Grundlage europäischer Geldwäscherichtlinien. Die derzeit geltende Fassung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 wurde am 01. Januar 2020 durch das entsprechende Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Wesentliche Änderungen zu den vorangegangenen vier Richtlinien bestehen in der Erweiterung des Kreises verpflichteter Unternehmen, der Extensivierung der Sorgfaltspflichten bei Ländern mit einer erhöhten Risikoeinstufung sowie einer Präzisierung der Begriffsbestimmung der politisch exponierten Personen (PeP). In diesem Zusammenhang gewannen ebenso die Verpflichtungen im Umgang mit dem Transparenzregister zunehmend an Bedeutung.

Begriffserläuterung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der Terminus „Geldwäsche“ beschreibt die Einschleusung kriminell erworbener Gelder oder Vermögensgegenstände in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, mit dem beabsichtigten Ziel der Verschleierung ihrer wahren Herkunft.
Die Terrorismusfinanzierung hingegen, kann als Spiegelbild der Geldwäsche bezeichnet werden, da der diesbezügliche Fokus darin liegt, anfänglich legale Kapitalwerte für nachfolgende illegale Tathandlungen zu investieren.

Sie möchten mehr über das GwG erfahren? In unserem nächsten Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Unternehmenspflichten nach dem Geldwäschegesetz mit dem Eticor rechtssicher umsetzen.

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Simon Weigelt

  • Wirtschaftsjurist (B.A.)
  • Project Manager Sales

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