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08.03.2021

GEIG: Neue Regelungen zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist bei Neubauten oder größeren Renovierungen, die direkt mit einer bestimmten Zahl an Stellplätzen für Fahrzeuge zusammenhängen, in Zukunft eine bestimmte Anzahl an Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen.

Vom Bundestag wurde eine Kompromisslösung beschlossen, bei der die Zahlen insbesondere auch für „Nicht-Wohngebäude“, also Unternehmen, angepasst wurden.

Für neue Gebäude gilt hier eine Pflicht, ab sechs Stellplätzen mindestens jeden dritten Platz mit einer Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen auszustatten. Aber auch für bestehende Parkplätze mit mehr als 20 Stellplätzen ist bis zum Jahresbeginn 2025 ein Ladepunkt zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) vorgesehen.

Das Gesetz wurde bereits durch den Bundesrat bestätigt und wird bald veröffentlicht.

Die Experten von Eticor arbeiten das GEIG aus. Alle Vorgaben werden in Form von konkreten Aufgaben mit Detailtext über den Eticor und das Eticor Rechtsmodul Energierecht bereitgestellt.

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Thomas Teschner

  • Ass. jur.
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