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21.01.2021

Auswirkungen des Brexits auf die REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung regelt innerhalb der EU die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Seitdem Großbritannien am 01.01.2021 endgültig die EU verlassen hat, entfalten die EU-Verordnungen dort keine Wirkung mehr. Bis zum Ende der Übergangszeit am 31.12.2020 mussten Hersteller, Verwender und Importeure von Chemikalien ihre Registrierungen überprüfen und mögliche Änderungen einplanen.

Unternehmen können abhängig von ihrer Rolle in unterschiedlicher Weise betroffen sein. Dies hängt von den folgenden Faktoren ab:

Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz in der EU / im EWR?

Sie müssen die Verpflichtungen gemäß der REACH-Verordnung weiterhin erfüllen. Sofern Sie chemische Stoffe aus dem Vereinigten Königreich beziehen, besteht die Gefahr, dass der Stoff nach dem Brexit nicht mehr registriert ist. Denn Registrierungen aus Großbritannien haben zum 01.01.2021 ihre Gültigkeit verloren, wenn die diese nicht vor Ende der Übergangsphase an einen Alleinvertreter oder eine Rechtsperson in die EU verlegt haben. Ist dies nicht geschehen, müssen Sie die Stoffe gegebenenfalls selbst als Importeur registrieren.

Sollten Sie Geschäftspartner in Großbritannien haben, müssen diese natürlich auch den neuen britischen Regelungen zu den Chemikaliengesetzen erfüllen.

Sind Sie REACH-Registrant mit Sitz in Großbritannien?

Da nur ein in der EU / im EWR ansässiges Unternehmen Stoffe gemäß der REACH-Verordnung bei der ECHA registrieren kann, fallen Registrierungen aus Großbritannien nun weg und können nicht mehr aktualisiert werden. Für Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich besteht daher die Möglichkeit, einen einzigen Vertreter zu benennen oder die mit zu registrierenden Stoffen verbundene Tätigkeit auf eine juristische Person innerhalb der EU zu übertragen. Sollte Ihr Unternehmen den alleinigen Sitz nur in Großbritannien haben, können Sie jedoch nur als einziger Vertreter tätig werden, wenn Sie in ein EU-/ EWR-Land umziehen. Ansonsten müssen einen einzigen Vertreter finden und ernennen, der sich um die Registrierungen in der EU kümmert. Alleinvertreter sind Rechtspersonen, die von Nicht-EU-Herstellern ernannt werden, damit sie die Pflichten von Importeuren erfüllen.

Weitere Fälle

Besonderheiten können außerdem auftreten, wenn das Unternehmen seinen Sitz in Nordirland hat. Denn dort gelten die europarechtlichen Vorgaben aufgrund des Protokolls zu Irland und Nordirland fort. Wichtig ist es außerdem, die Stoffe und Vorprodukte aus Ihren Lieferketten zu kennen, damit bei der Einfuhr oder der Verwendung von Stoffen keine Hindernisse oder Risiken auftreten.

Damit keine gesetzlichen Vorgaben – obgleich auf deutscher, europäischer oder britischer Ebene – übersehen werden, ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen seine Rolle kennt und definieren kann. Unser webbasierter Eticor unterstützt Sie effizient und global bei der Steuerung und Kontrolle Ihrer Compliance.

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