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03.12.2020

Neue Berichtspflicht für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2021

Am 1. Januar 2021 startet die vierte Handelsperiode des Treibhausgasemissionshandels. In diesem Zusammenhang legt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 eine neue Berichtspflicht für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten fest. Was dies konkret bedeutet, erfahren Sie hier.

Am 1. Januar 2021 startet die vierte Handelsperiode des Treibhausgasemissionshandels. In diesem Zusammenhang legt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 eine neue Berichtspflicht für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten fest. So haben Anlagenbetreiber, denen eine kostenlose Zuteilung gewährt wurde, jährlich zum 31. März einen Bericht über die Aktivitätsrate jedes Anlagenteils im vorangegangenen Jahr einzureichen. Im kommenden Jahr muss dieser Bericht die Daten für die zwei vorangegangenen Jahre 2019 und 2020 enthalten.

Der Bericht muss Angaben zur Aktivitätsrate jedes Anlagenteils und zu jedem der Parameter enthalten, die in Anhang IV Abschnitt 1 (mit Ausnahme des Abschnitts 1.3 Buchstabe c) sowie Abschnitte 2.3 bis 2.7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 aufgeführt sind. Er muss zudem Informationen über die Struktur der Gruppe, zu der die Anlage gegebenenfalls gehört, sowie über eine etwaige Einstellung des Betriebs eines Anlagenteils enthalten. Der Bericht ist der zuständigen Behörde zusammen mit einem Prüfbericht zum Bericht über die Aktivitätsrate vorzulegen.

Mit dem Eticor haben Sie stets alle Berichtspflichten im Blick und vermeiden so Bußgelder und anderweitige Folgen. Alle Eticor-Kunden, die von der Regelung betroffen sind, haben die neue Berichtspflicht bereits im Frühjahr erhalten, um sich optimal auf ihre Umsetzung vorzubereiten.

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