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13.04.2021

Arbeitgeber müssen künftig Corona-Tests anbieten

Legal News zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Mit Beschluss des Bundeskabinetts sind Arbeitgeber ab kommender Woche bundesweit dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten Corona-Tests anzubieten. Allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, steht grundsätzlich einmal pro Woche ein Testangebot zur Verfügung, für Beschäftigte, die einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt und daher besonders gefährdet sind, zweimal pro Woche. Die Kosten der Tests sind dabei durch die Arbeitgeber zu tragen.

Das verbindliche Testangebot wird in der bereits bestehenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt und tritt kommende Woche in Kraft. Daneben werden die aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzregelungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Eine ausführliche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier: BMAS – Verbindliche Testangebote in Betrieben kommen

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