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08.03.2021

Berichterstattung über Schadstofffreisetzungen – Änderung der Abgabefrist zum 30. April

Betreiber von Industriebetrieben, deren Anlagen bestimmte Emissionsschwellwerte und Abfallmengen überschreiten, müssen künftig bis zum 30. April über die Freisetzung von Schadstoffen an die zuständige Landesumweltbehörde berichten (PRTR-Bericht).

Der Bericht ist nun bis zum 30. April des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres abzugeben. Die Frist zur Abgabe kann auf Antrag bis zum 31. Mai verlängert werden, der Verlängerungsantrag muss spätestens bis zum 31. März des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Die bisherige Abgabefrist zum 31. Mai ist damit aufgehoben.

Für alle Eticor-Kunden fand hierzu eine Aktualisierung der betreffenden Pflicht in der PRTR-Verordnung statt.

 

Zum Hintergrund
Auf Grundlage der europäischen PRTR-Verordnung und des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProAG) müssen Betreiber der genannten Industriebetriebe jährlich über die

– Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,

– Verbringung von gefährlichen Abfällen und

– Verbringung von Schadstoffen in Abwasser, das für die Abwasserbehandlung bestimmt ist,

berichten.

Die Frist zur Abgabe des Berichts wird durch § 3 des deutschen SchadRegProtAG (Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) festgelegt. Dieses Gesetz wurde nun zum 9. Dezember 2020 geändert.

 

Für wen gilt die Berichtspflicht?
Die Berichtspflicht richtet sich an alle Betreiber von Industriebetrieben, in denen bestimmte Schadstoffschwellenwerte überschritten werden. Insbesondere fallen Industriebetriebe mit Tätigkeiten in folgenden Bereichen hierunter:

– Energiesektor,

– Herstellung und Verarbeitung von Metallen,

– mineralverarbeitende und chemische Industrie,

– Abfall- und Abwasserbewirtschaftung,

– Be- und Verarbeitung von Papier und Holz,

– tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor sowie

– sonstige Industriezweigen.

 

Fällt Ihr Unternehmen unter die PRTR-Berichtspflicht? Das Team von Eticor unterstützt Sie mit dem Eticor bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.

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